Al-Buḫārī — Hadis 52
39. Unterkapitel: Vorzug dessen, der seine Religion reinhält
52. Von: Al-Nuʿmān b. Bašīr
Es lehrte uns ʾAbū Nuʿaym, es lehrte uns Zakariyyāʾ von ʿĀmir, er sagte: Ich hörte an-Nuʿmān ibn Bašīr sagen: Ich hörte den Gesandten Allāhs ﷺ sagen: „Das Erlaubte ist offensichtlich und das Verbotene ist offensichtlich. Und zwischen beiden sind unklare Angelegenheiten, die viele Menschen nicht kennen. Wer also die unklaren Angelegenheiten meidet, der hält seine Religion und Ehre rein. Und wer den unklaren Angelegenheiten verfällt, ist wie ein Hirte, der um ein Gehege weiden lässt und beinahe hineingerät. Und jeder König hat ein Gehege. Und das Gehege Allāhs auf Erden sind Seine Verbote. Und im Körper ist ein Stück Fleisch: ist es gut, so ist der gesamte Körper gut. Doch ist es schlecht, so ist der gesamte Körper schlecht. Dies ist das Herz.“
Referenz: Al-Buḫārī 52
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